Studentenförderung

Die Gemeinde St. Agatha unterstützt alle mit Hauptwohnsitz in St. Agatha gemeldeten Studentinnen und Studenten mit einem Zuschuss zum Semesterticket für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln an den  österreichischen Studienorten – somit ist ein Hauptwohnsitzwechsel an den Studienort für ein vergünstigtes Semesterticket nicht mehr erforderlich! 

Die Förderhöhe durch die Gemeinde St. Agatha beträgt € 75,00 pro Semester

Nicht gefördert werden die Fahrkarten zwischen dem Wohnort und dem Studienort. 

Voraussetzungen:

Förderberechtigt sind gemäß Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde St. Agatha vom 16.12.2014 jene Studenten und Studentinnen, die 

  • in St. Agatha ihren Hauptwohnsitz haben
  • zur Antragstellung das 26. Lebensjahr (vor Beginn des jeweiligen Semesters) noch nicht vollendet haben)
  • mit dem Antrag das Semesterticket, einen gültigen Studienausweis und die Inskriptionsbestätigung für das jeweilige Semester vorlegen können,
  • als Studenten und Studentinnen gem. § 3 Abs. 1 StudFG genannten Studienrichtungen Förderungen erhalten können
  • um Förderung spätestens bis Ende des darauffolgenden Semesters bei der Gemeinde St. Agatha ansuchen. 

Kenntnisnahmen:

  • Der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch. 
  • Bei unrechtmäßigem Erhalt des Zuschusses besteht eine Rückzahlungspflicht an die Gemeinde St. Agatha. 
  • Der Zuschuss erfolgt nach erfolgter Zahlung des Semestertickets und nach Vorlage von Originalunterlagen (Vorschreibungen/Rechnungen).

Der Antrag ist über das Gemeindeamt St. Agatha abzuwickeln, der Förderbeitrag wird der/dem Antragstellerin/Antragsteller auf das im Antragsformular bekannt gegebene Konto überwiesen.

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Zuständig