Kanalbenützungsgebühren

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt3,55 €
inkl. MWSt3,90 €

Zuständig

€ 3,90 inkl. 10 % MWst. je m³ verbrauchten Wassers. Für Objekte, welche nicht an die Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind und auch keinen Wasserzähler für die Messung des eigenen Brunnenwassers eingebaut haben wird pro Person und Jahr mit Hauptwohnsitz 40 m³, pro Person und Jahr mit Zweitwohnsitz 20 m³, bei Betrieben pro Vollzeitbeschäftigte 20 m³ und pro Teilzeitbeschäftigte 10 m³ Wasserverbrauch als Bemessungsgrundlage für die Kanalbenützungsgebühr herangezogen. Zuzüglich der Kanalgrundgebühr, welche sich nach der Bemessungsgrundlage der verbauten Fläche richtet und diese betragen: bis 200 m² Bemessungsgrundlage € 81,08 inkl. MWSt. jährlich; vom 201 bis 400 m² Bemessungsgrundlage € 108,08 inkl. MWSt. jährlich; ab 401 m² Bemessungsgrundlage € 135,05 inkl. MWSt. jährlich.

Für die Nutzung von selbständigen Nutzwasserleitungssystemen (z.B. Brunnen- oder Dachwasser) wird eine jährliche Pauschale von € 63,45 und für die Ableitung der Oberflächen-, Dach- sowie Drainagewässer wird eine jährliche Pauschale von € 17,32 eingehoben.


Hier finden Sie die Kanalgebührenordnung 2022 zum herunterladen.