Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
Geburtsurkunde beider Elternteile, bzw. der Mutter bei unehelichen Kindern
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile bzw. der Mutter bei unehelichen Kindern
- Heiratsurkunde der Eltern
- Meldenachweise beider Elternteile bzw. der Mutter bei unehelichen Kindern
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden