Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

Geburtsurkunde beider Elternteile, bzw. der Mutter bei unehelichen Kindern

  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile bzw. der Mutter bei unehelichen Kindern
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile bzw. der Mutter bei unehelichen Kindern
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden